Allgemeine Geschäftsbedingungen von Selfiebox

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen und Mietsachen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Martin & Tania Hess (nachfolgend Vermieter genannt) und ihren Kundinnen und Kunden, Mieterinnen und Mietern (nachfolgend Kunde genannt).

Zur Geltung von Abweichungen von diesen AGB bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Vermieter.

2. Offerte

Die Offerten der Vermieter erfolgen unentgeltlich, sofern in der Offertanfrage nichts anders vermerkt ist. Sie sind 30 Tage gültig.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn die Auftragsbestätigung (E-Mail) der Vermieter durch den Kunden schriftlich (auch Bestätigung per E-Mail) bestätigt wird. Erfolgt die Bestellung in Form einer Auftragsbestätigung / Offerte, gilt der Unterzeichner bzw. die vom Unterzeichneten vertretene juristische Person auch als Vertragspartner und ist für allfällige Ansprüche gegenüber den Vermietern vollumfänglich haftbar. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lieferadresse nicht mit derjenigen des Kunden identisch ist.

4. Preise

Die Preise der Vermieter für die Selfiebox verstehen sich netto in Schweizer Franken (MWST-frei). Für den Kunden gelten die am Bestelldatum auf der Website veröffentlichten Preise.

5. Annullierung

Wird ein Vertrag aus irgendwelchen Gründen annulliert, schuldet der Kunde den Vermietern einen pauschalen Schadensersatz gemäss folgenden Ansätzen:

Annullierung bis 25 Tage vor Vertragsbeginn: 10% des Gesamtbetrages
Annullierung bis 10 Tage vor Vertragsbeginn: 40% des Gesamtbetrages
Annullierung bis 3 Tage vor Vertragsbeginn: 70% des Gesamtbetrages
Spätere Annullierung: 100% des Gesamtbetrages

6. Eigentum / Zustand der Mietsachen / Art der Nutzung und Einsatzort

Die Selfiebox ist Eigentum der Vermieter. Der Schriftzug am Gerät darf durch die Kunden oder Dritte nicht entfernt werden.

Die Selfiebox wurde von den Vermietern vor der Überlassung gründlich geprüft und ist in funktionstüchtigem Zustand, was der Kunde mit seiner Unterschrift anerkennt. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jegliche Forderungen verzichtet. Falls eine vereinbarte Leistung der Vermieter in irgendeiner Form nicht den Erwartungen des Kunden entspricht, so ist er verpflichtet dies sofort zu melden; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Nachträgliche Beschwerden können nicht akzeptiert werden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache mit Sorgfalt zu behandeln. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Nach Gebrauch ist die Mietsache vollständig, ganz, sauber und in geordneter Form zu retournieren.

Der Einsatzort der Selfiebox ist den Vermietern anzuzeigen. Für Open Air Veranstaltungen müssen die Mietsachen durch den Kunden geeignet überdacht werden. Der Kunde hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Für entstehende Schäden an Personen oder Sachen, die durch Mietsachen entstanden sind, übernehmen die Vermieter keine Haftung.

7. Weitervermietung

Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht erlaubt.

8. Beschädigung der Selfiebox

Defekte, Mängel oder Verluste sind umgehend an die Vermieter zu melden. Wird die Selfiebox beschmutzt oder beschädigt, wird dem Kunden der Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Falls die Selfiebox einen Totalschaden erleiden sollte und nicht wieder repariert werden kann, wird dem Kunden ein Betrag von CHF 450.- in Rechnung gestellt.

9. Rückgabe der Mietsachen / Vorzeitige Rückgabe

Die retournierte Selfiebox wird durch die Vermieter getestet. Die Vermieter behalten sich vor, während drei Tagen nach Retournierung der Selfiebox, bei Defekt dieser, auf den Kunden Regress zu nehmen. Die allfälligen Reparaturkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

10. Besondere Anforderungen

Die Selfiebox ist nicht neuwertig, kleinere Schäden oder Verschmutzungen sind daher unvermeidbar. Besondere Anforderungen an den Zustand oder die Sauberkeit müssen ausdrücklich vor Mietbeginn vereinbart werden.

11. Urheber- / Nutzungsrecht und Datenschutz, Datensicherung

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie Archivierung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Vermieter verpflichten sich für den Fall des Widerrufes zur Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, der Vertrag ist noch nicht vollständig abgewickelt.

Bei der Auftragserteilung wird vorausgesetzt, dass der Kunde seine Datensätze auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn hinaus sichert. Ein Anspruch auf Sicherung der vom Kunden übermittelten Daten durch die Vermieter besteht nicht.

Die Vermieter lehnen jede Haftung für die Weiterverwendung der Fotografien sowie für daraus resultierende Schäden ab.

12. Wirksamkeit / Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich

Nürensdorf, Juli 2024